Bewusstes Abschiednehmen

Da ist ein Land der Lebenden und ein Land der Toten,
und die Brücke zwischen ihnen ist die Liebe -
das einzig Bleibende, der einzige Sinn.

Der Tod eines nahestehenden Menschen erschüttert. Es ist nicht nur der Verlust, der uns schmerzt, er erinnert uns auch an unsere eigene Vergänglichkeit. Um dem Tod zu begegnen, haben sich die Menschen Bestattungsrituale gegeben wie das Aufbahren des Körpers und die
Beerdigungszeremonie, bei der die Trauernden Erde auf den Sarg streuen und Blumen ins Grab werfen.

 

Rituale führen uns Menschen durch das ganze Leben, sie geben uns in besonderen Situationen Halt, Struktur und Freiraum für Gefühle. Sie sollen helfen, den Tod fassbarer zu machen, den Verstorbenen vom Diesseits ins Jenseits zu geleiten. Und sie sollen es Angehörigen, Freunden und Bekannten ermöglichen, in einem feierlichen Rahmen vom Verstorbenen Abschied zu nehmen, sich gegenseitig Trost zu spenden und Trost zu empfangen.

 

Jede Gesellschaft kennt ihre eigenen Formen und Rituale, mit dem Tod umzugehen. In unserer Gesellschaft gehört die öffentliche Trauerfeier, auch Abdankung genannt, zur Tradition. Die Trauerfeier ist geprägt von unterschiedlichen Abschiedsritualen, wie zum Beispiel der Trauerfeier in der Kirche, dem Vorlesen des Lebenslaufes der verstorbenen Person, dem Segnen des Grabes und dem anschliessenden Imbiss, auch Leidmahl genannt.

Das Leidmahl ist ein alter Brauch und ein Symbol für das Leben. Indem die Trauergemeinde nach der Trauerfeier gemeinsam Nahrung zu sich nimmt, kehrt sie symbolisch zurück vom Reich der Toten in die Welt der Lebenden. Verwandte und Bekannte, die sich lange nicht gesehen haben, erinnern sich an die verstorbene Person, tauschen Erfahrungen aus und können sich in ihrer Trauer unterstützen.

 

Auch wenn Angehörige aus der Kirche ausgetreten sind, ist eine kirchliche Trauerfeier und Bestattung gegen Entgelt möglich. Wird eine nicht kirchliche Trauerfeier und Beisetzung gewünscht, so ist auch das möglich. Sie muss nicht zwingend im kirchlichen Rahmen abgehalten werden. Auch BestatterInnen können die Zeremonien durchführen.