Mit den letzten
Dingen im Reinen
Auch wenn wir weder
den Tag noch
die Stunde unseres Todes kennen, gibt es vielleicht doch Dinge, die
ein Mensch im Hinblick auf Sterben und Tod selber regeln möchte.
Sprechen Sie mit uns, wir beraten
Sie umfassend und unverbindlich bei der Sterbevorsorge.
Wer seine letzten Dinge frühzeitig
regelt, erleichtert seinen Angehörigen die vielen schweren
Entscheidungen, die sie rund um den Tod eines geliebten Menschen
treffen müssen.
In
einer Sterbeverfügung kann zum Beispiel folgendes geregelt werden:
Bestimmung
über Bestattungsform
Bestimmung
über die Aufbahrung, Sarg und Bekleidung
Formulierung
der Todesanzeige
Gestaltung
der Grabstelle
In einer
Patientenverfügung
bestimmt ein Mensch zum Voraus, was geschehen soll, wenn er
nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äussern. Sie
erleichtert Angehörigen wie Ärzten schwierige Entscheide zu
treffen. Und das Pflegepersonal fühlt sich sicherer in der
Betreuung, weil es weiss, dass sie den Wünschen des Sterbenden
entspricht.
Was
die Patientenverfügung festhält
Medizinische
Behandlung
Lebensverlängernde
Massnahmen
Entbindung
vom Patienten- und Arztgeheimnis
Sterbebegleitung
Untersuchung
zu Forschungszwecken
Organspende
Obduktion
Patientenverfügung
(pdf-Datei)
Sterbeverfügung
(pdf-Datei)
Sterbeverfügung Kurzform (pdf-Datei)
Copyright © 2007 [Susann und Franz Lattrell / Arche Bestattungen GmgH].
06.07.2009