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Mit den letzten Dingen im Reinen

über uns

 

Mit den letzten Dingen im Reinen

Auch wenn wir weder den Tag noch die Stunde unseres Todes kennen, gibt es vielleicht doch Dinge, die ein Mensch im Hinblick auf Sterben und Tod selber regeln möchte.

Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie umfassend und unverbindlich bei der Sterbevorsorge.

Wer seine letzten Dinge frühzeitig regelt, erleichtert seinen Angehörigen die vielen schweren Entscheidungen, die sie rund um den Tod eines geliebten Menschen treffen müssen.

 

In einer Sterbeverfügung kann zum Beispiel folgendes geregelt werden:

Bestimmung über Bestattungsform

Bestimmung über die Aufbahrung, Sarg und Bekleidung

Formulierung der Todesanzeige

Gestaltung der Grabstelle

 

In einer Patientenverfügung bestimmt ein Mensch zum Voraus, was geschehen soll, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äussern. Sie erleichtert Angehörigen wie Ärzten schwierige Entscheide zu treffen. Und das Pflegepersonal fühlt sich sicherer in der Betreuung, weil es weiss, dass sie den Wünschen des Sterbenden entspricht.

 

Was die Patientenverfügung festhält

Medizinische Behandlung

Lebensverlängernde Massnahmen

Entbindung vom Patienten- und Arztgeheimnis

Sterbebegleitung

Untersuchung zu Forschungszwecken

Organspende

Obduktion

 

Patientenverfügung (pdf-Datei)

Sterbeverfügung (pdf-Datei)

Sterbeverfügung Kurzform (pdf-Datei)

 

 

 

 

 

 


Copyright © 2007 [Susann und Franz Lattrell / Arche Bestattungen GmgH]. 06.07.2009