Die
Bestattung / Bestattungsarten
Die Regeln über
die Bestattung und über die Friedhöfe sind von Kanton zu Kanton
und von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Massgebend sind die
kantonalen Bestattungsverordnungen und die Bestattungs- und Friedhofsverordnung
Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Erdbestattung
oder Kremation
Ob Erd- oder
Feuerbestattung ist in erster Linie einen Glaubensfrage. Moslems
und Juden kennen nur die Erdbestattung. Die katholische Kirche
erlaubt die Feuerbestattung (Kremation) seit 1963, stellt sich
aber auf den Standpunkt, dass die Erdbestattung vorzuziehen ist.
Angehörige des evangelisch-reformierten Glaubens sowie Einwohner
in den städtischen Gebieten wählen heute eher die
Feuerbestattung.
Während es bei
einer Erdbestattung genaue Vorschriften gibt - sie ist zum
Beispiel nur auf dem Friedhof erlaubt - ist man bei der
Feuerbestattung freier. Hier dürfen die Angehörigen die Urne mit
der Asche des Verstorbenen mitnehmen. Sie sind frei, wo sie die
Urne aufbewahren wollen: zu Hause, im Grab oder an einem
speziellen Ort. Die Asche darf auch verstreut werden, zum Beispiel
an einer Stelle, die der verstorbenen Person sehr viel bedeutete,
z.B. auf einem Berg, in einer Waldlichtung oder am Meer.
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